Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Schmitz Gewindetechnik GMBH, Krefeld

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Allgemeines:
Ergänzend zum AGB-Gesetz gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen der Besteller gelten auch dann nicht, wenn wir diese nicht ausdrücklich anerkannt haben. Abweichungen bedürfen daher unserer schriftlichen Zustimmung.

1) Versand
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk, ausschließlich Verpackung, Transportversicherung und unverzollt bei Auslandsversand. Mit Absenden der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über.

Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Verpackung (speziell angefertigte Kisten) werden berechnet und nicht zurückgenommen.

2) Lieferzeit
Lieferzeiten verstehen sich freibleibend. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu machen und gesondert zu berechnen. Vom Käufer vorgeschriebene Fixtermine sind für uns unverbindlich. Bei Verzögerung in der Lieferung kann eine Annullierung nur nach angemessener Nachfrist, nicht aber Schadenersatz irgendwelcher Art verlangt werden. Vorkommnisse höherer Gewalt berechtigen uns zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag.

3) Rücktrittsrecht
Entstehen nach Vertragsabschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers, so können wir die Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder Sicherheit für die Zahlung geleistet ist.

4) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware unser Eigentum, und zwar auch für unsere Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung. In dieser Beziehung gelten alle bisherigen und zukünftigen Lieferungen als ein einheitlicher Vertrag, so das der Eigentumsvorbehalt bestehen bleibt, solange Rechnungen, Kosten- und Zinsforderungen noch nicht beglichen sind. Bei Zahlungen durch Wechsel oder Scheck/Wechsel (sog. Refinanzierungspapiere) erlischt unser Eigentumsvorbehalt erst nach endgültiger Einlösung dieser Papiere.
Die gelieferte Ware darf vorher weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Sie ist uns vor Vergleichs- und Konkurseröffnung unaufgefordert zur Gutschrift zurückzugeben und darf nicht in Konkurs- oder Vergleichsmassen eingebracht werden.

5) Gewährleistung und Mängelrügen
Sichtbare oder meßbare Fehler an der gelieferten Ware können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware beanstandet werden. Fehlerhafte Ware wird von uns so schnell wie möglich ersetzt. Bei Anfertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgerechte Ausführung.
Eine Haftung bei Lohnarbeit bezieht sich nur auf die von uns ausgeführte Bearbeitung. Bei Ausschußfertigung kann kein Schadenersatz für das uns beigestellte Werkstück verlangt werden.
Garantie leisten wir innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum unter der Voraussetzung, daß die gelieferte Ware sachgerecht verwendet und an Geräten keine Veränderungen oder Eingriffe vorgenommen wurden. Bei nachweislich fehlerhafter Ware oder Teilen davon erfolgt nach unserer Wahl Gutschrift, Nachbesserung oder Ersatz innerhalb angemessener Frist. Weitergehende Ansprüche wie z.B. Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die durch fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Hilfsmittel sowie chemischer, elektrischer oder elektronischer Einflüsse ohne Verschulden unsererseits entstehen.
Bei Änderungen, Eingriffen oder Instandsetzung durch den Besteller oder Dritter erlischt die Garantie sofort. Weiterhin wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Beanstandung wegen Stückzahl, Güte, Falschlieferungen usw. finden nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigung. Die beanstandetet Ware ist auf Verlangen zurückzusenden. Ist Neu- oder Nachlieferung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, erfolgt Gutschrift des entsprechenden Betrages. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

6) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, wie folgt zu bezahlen:
innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ./. 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug.
Skontierung ist nur zulässig, wenn alle fälligen Rechnungen bezahlt sind.
Alle Zahlungen haben für uns völlig spesenfrei zu erfolgen. Bei ungünstiger Geschäftslage des Käufers oder noch nicht beglichener Rechnungen können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche oder Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Versandbereite Ware wird bei Fehlen der Versandinstruktionen berechnet und ist dann wie vereinbart zu zahlen.
Bei Rechnungen für Lohnbearbeitungen, (der Kunde stellt das Material bei) hat die Zahlung umgehend ohne Skontoabzug zu erfolgen.

7) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Krefeld.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch bei Auslandsgeschäften.

8) Verbindlichkeit des Vertrages
Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferungs - und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.